Mit “3G” sicher Urlaub machen!

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„Geimpft, getestet oder genesen“ (3-G-Regel)… – mit der Einhaltung dieser Regel haben wir seit 19. Mai 2021 wieder geöffnet.

  • Getestet: behördlich anerkannte negative Testergebnisse.
  • Geimpft: Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass.
  • Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.

Sie können sich darauf verlassen, dass in unserem Haus:

• die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden

• Desinfektionsmittel bereitsteht

• wir alles unternehmen, damit Sie sich bei uns sicher und wohl fühlen

Welche Regelungen gelten seit 19. Mai 2021?

  • Seit 19. Mai 2021 dürfen Beherbergungsbetriebe in Österreich wieder für alle Arten von Nächtigungen aufsperren.
  • Sowohl ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3-G-Nachweis – geimpft, genesen, getestet) des Gastes als auch eine Registrierung zur raschen Kontaktpersonennachverfolgung sind verpflichtend. Der Nachweis muss immer gültig sein, wenn Dienstleistungen des Betriebes (z.B. gastronomische Einrichtung, Wellness- und Fitnessbereich) genutzt werden.

Sie können sich auch während Ihres Aufenthaltes in der Teststraße in Mörbisch dienstags, donnerstags und samstags testen lassen!

Mehr Info: www.moerbisch.com/covid

Termine + Anmeldung unter www.burgenland.at/coronavirus

  • Der Gast hat in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben bzw. nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, außer es gibt geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung. Außerdem hat er einen FFP2-Maske zu tragen (Kinder zwischen 6 Jahren und dem vollendenden 14. Lebensjahr benötigen nur einen enganliegenden MNS, darunter gar keinen).
  • Gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben dürfen zur Verabreichung von Speisen und Getränken zwischen 5 und 22 Uhr betreten werden. Gästegruppen sind Personen aus dem gemeinsamen Haushalt gleichgestellt.
  • Jeder Betrieb braucht eine COVID-19-Beauftragten und muss ein COVID-19-Präventionskonzept erstellen und umsetzen.
  • Betreiber und Beschäftigte mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen alle 7 Tage einen gültigen 3-G-Nachweis vorweisen und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Wenn kein Nachweis erbracht wird, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Details unter www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung.

Geplant ab 10. Juni:

  • Sperrstunde 24 Uhr,      
  • Der Abstand von mindestens 2 Meter wird auf 1 Meter verringert,             
  • Indoor: 8 Personen plus aufsichtspflichtige Kinder,                
  • Gruppengröße outdoor: 16 Personen,      
  • Regelmäßige Tests auch für Beschäftigte.                  

Geplant ab 1. Juli:

  • keine Corona-Sperrstunde,
  • keine Abstandsregelungen,
  • keine Beschränkungen an Tischen,
  • Typische Nachtgastronomie im Laufe des Sommers.

Ein aktuelles Update der Regeln finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen & Tourismus:

https://www.bmlrt.gv.at/